AK GGS begrüßt Mehrwegpflicht

Veröffentlicht am 20.01.2023

Der Arbeitskreis Gewerbliches Geschirrspülen (AK GGS) begrüßt die vom Bundestag beschlossene Änderung des Verpackungsgesetzes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Ab sofort müssen Gastronomie-Betriebe ab fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche über 80 Quadratmeter eine Möglichkeit für Mehrweggeschirr für den Außer-Haus-Verzehr anbieten.

Die Initiative zur Abfallvermeidung von Einwegkunststoffen stellt Gastronomen dabei vor die Herausforderung der Anschaffung von geeigneten Mehrwegbehältern und korrekten Reinigung zur Sicherstellung der Lebensmittelunbedenklichkeit, die für jeden Inverkehrbringer bindend ist. Der AK GGS gibt daher in einer Stellungnahme Empfehlungen zur korrekten Reinigung von Mehrweggeschirr.

Mit der wachsenden Zahl an individuellen Mehrwegsystemen zu Lebensmittelverpackungen besteht nun vermehrt die Gefahr, dass ungeeignete Verpackungen den Markt erobern, da bislang keine rechtlich verbindlichen Vorgaben zur Hinweispflicht von Spülmaschinenfestigkeit und Mehrwegeignung existieren. Der AK GGS empfiehlt den betroffenen Gastronomen Mehrweggeschirr für den Außer-Haus-Verzehr anzuschaffen, die die freiwillige Kennzeichnung des Mehrwegzeichens trägt oder aus Materialien bestehen, die als spülmaschinengeeignet ausgewiesen sind.

Eine passende Auswahl des Materials mit geeigneter Oberflächenbeschaffenheit kann unerwünschte Einlagerungen von Lebensmittelfarbe, Geschmacks- und Geruchsstoffen verhindern und damit die Beeinträchtigung der Nahrungsmittel vermeiden. Vor der ersten Nutzung sollten Mehrwegbehälter gespült werden, um Verschmutzungen durch Transport und Lagerung zu entfernen. Die Reinigbarkeit wird durch Materialabnutzung erschwert, weshalb eine regelmäßige Kontrolle beispielsweise bei der Rückgabe der Behälter auf Beschädigungen empfohlen wird.

Auch bei der anschließenden Trocknung sollte auf spezielle Kunststoffklarspüler und angepasste Verfahren zurückgegriffen werden. Von einer manuellen Trocknung mittels Geschirrhandtüchern wird aus Hygiene-Gründen abgeraten. Einwegpapier kann zu einer schnelleren Materialabnutzung durch Kratzer führen. Feuchte Kunststoffteile dürfen keinesfalls gestapelt werden.

Die ausführliche Stellungnahme zum hygienischen Spülen von Mehrweggeschirr aus Kunststoff im Außer-Haus-Bereich für die sichere Wiederverwendung finden Sie hier:

AK GGS Merkblatt Mehrweg